Autohaus Kahle

Autohaus KAHLE GmbH & Co. KG - Hannover
Am Leineufer 49
30419 Hannover
Telefon: 0511/27999-0

Notdienst: 0152/37621004

Autohaus KAHLE GmbH & Co. KG - Neustadt
Ernst-Abbe-Ring 4
31535 Neustadt am Rübenberge
Telefon: 05032/804-0

Notdienst: 0152/37621004

Autohaus KAHLE GmbH & Co. KG -Wedemark
Robert-Koch-Str. 2
30900 Wedemark
Telefon: 05130/9291-0

Notdienst: 0152/37621014

Autohaus KAHLE GmbH & Co. KG -Wunstorf
Hagenburger Str. 16-18
31515 Wunstorf
Telefon: 05031/9560-0

Notdienst: 0152/37621004

Autohaus KAHLE GmbH & Co. KG -Walsrode
Werner-von-Siemens Str. 6
29664 Walsrode
Telefon: 05161/9899-0

Das Autohaus KAHLE  – fünf Standorte in und um Hannover und Walsrode bieten Ihnen hohe Servicequalität.

Silence Roller - Perfekt für Stadtfahrten oder Kurzstrecken!

Die Einführung ist ein weiterer Schritt auf unserem Weg zur Reduzierung von Emissionen und zur Förderung der E-Mobilität. Ab sofort bieten wir unsere Silence-Roller zur Vermietung an! Sie sind leise, emissionsfrei, kostengünstig und die ideale Wahl für umweltbewusste Stadtfahrten und Pendler!

Sie wollen ein Silence-Roller mieten? Kein Problem!

Klicken sie einfach hier zur Reservierung oder kontaktieren Sie gerne unser Team, um mehr über unsere flexiblen Mietoptionen zu erfahren



Wir sind Jobroller-Händler! Ab sofort könnt ihr über euren Arbeitgeber bei uns zu tollen Konditionen Elektroroller leasen - und das mit 46% Ersparnis im Vergleich zum Barkauf. Vorausgesetzt dein Arbeitgeber übernimmt das Leasing für dich! Die Bezahlung erfolgt dann via Gehaltsumwandlung mit der Monatsabrechnung. Total easy und vor allem günstig!


Um sogenannte Leichtkrafträder mit 125 cm³ fahren zu dürfen, ist in Deutschland eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. die alte Klasse 1b Voraussetzung.
Hinweis: Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland. 
Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 1.4.1980 erworben haben, gilt: Nur mit der Führerscheinklasse A1 darf ein Motorrad gefahren werden. Die Neuregelung hat dies geändert – aber nur für das Führen der Fahrzeuge der Klasse A1 in Deutschland: Jetzt dürfen auch Personen mit der Führerscheinklasse B eine Erweiterung zum B196 machen und somit Krafträder der Klasse A1 führen, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW. Die Voraussetzung ist: 

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten

  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre

  • Mindestalter 25 Jahre

Für die kleinen Roller mit bis zu 45 km/h gilt Folgendes: 

Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM ist Voraussetzung. Diese ist bereits in der Klasse B automatisch enthalten. 
Die Besonderheit: Jugendliche in ganz Deutschland können seit Mitte 2021 den Roller-Führerschein der Klasse AM mit 15 machen (vor Vollendung des 16. Lebensjahrs) und diesen auch aktiv nutzen, ohne den Führerschein der Klasse B zu besitzen. 

Die Scooter von Silence sind leise, bequem, wirtschaftlich, umweltfreundlich und wartungsarm. Sie haben eine höhere Beschleunigung als ein 125 cc Motorrad mit Verbrennungsmotor, erzeugen dabei aber weder Emissionen noch Lärm oder Vibrationen. Dies führt zu mehr Stabilität beim Fahren und einer Energieeinsparung von bis zu 85 % im Vergleich zu einem Motorrad mit Verbrennungsmotor.

Mit einem Scooter von Silence können Sie auf jeder Straße fahren. Je nach Kapazität der Batterie haben Sie dabei mehr oder weniger Autonomie.

Eine vollständige Ladung von 0 bis 100 % dauert in der Regel etwa 8 Stunden.
Es ist nicht ratsam, die Batterie vollständig leer werden zu lassen. Es ist besser, sie immer wieder nachzuladen. Dadurch verkürzen sich auch die Ladezeiten, während sich die Batterielaufzeit verlängert.