Bedingungen
Nachlass ab 50% Behinderungsgrad
Um den fünfzehnprozentigen Nachlass in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einen Behindertenausweis mit einem Behinderungsgrad ab fünfzig Prozent. Folgende Merkzeichen sind ebenfalls erforderlich:
- „G“ (gehbehindert)
- „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert“)
- „H“ (hilflos)
- GI (gehörlos)
- Bl (blind)
- B (ständige Begleitung)
Ebenfalls nachlassberechtigt sind Kunden mit dem Nachweis einer Conterganschädigung oder einer im Führerschein eingetragenen erforderlichen Fahrhilfe.
Achtung! Ab dem 01.01.2012 erhalten Sie ab einem Behinderungsgrad von 50%
auch ohne Merkbuchstaben den Sondernachlass in Höhe von 15%. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30.Juni 2012.







Karosserie












