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Bedingungen

Nachlass ab 50% Behinderungsgrad

Um den fünfzehnprozentigen Nachlass in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einen Behindertenausweis mit einem Behinderungsgrad ab fünfzig Prozent. Folgende Merkzeichen sind ebenfalls erforderlich:

  • „G“ (gehbehindert)
  • „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert“)
  • „H“ (hilflos)
  • GI (gehörlos)
  • Bl (blind)
  • B (ständige Begleitung)

Ebenfalls nachlassberechtigt sind Kunden mit dem Nachweis einer Conterganschädigung oder einer im Führerschein eingetragenen erforderlichen Fahrhilfe.

 

Achtung! Ab dem 01.01.2012 erhalten Sie ab einem Behinderungsgrad von 50%
auch ohne Merkbuchstaben den Sondernachlass in Höhe von 15%. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30.Juni 2012.